Was ist der Sozialdienst?

Der Sozialdienst Sense-Oberland ist eine öffentliche Fach- und Beratungsstelle für die Gemeinden Brünisried, Giffers, Plaffeien, Plasselb, Rechthalten, St. Silvester und Tentlingen.

Wir beraten Einwohnerinnen und Einwohner unentgeltlich in persönlichen, zwischenmenschlichen und finanziellen Problemsituationen und Fragen. Sie werden darin unterstützt, Ihre Schwierigkeiten zu klären und eigenverantwortlich zu handeln.

Wir unterstützen Sie darin, Ihre Schwierigkeiten zu klären und eigenverantwortlich zu lösen. Wir klären die Situation umfassend und professionell ab und stellen entsprechende Anträge an die Sozialkommission. Die Fallführung wird im Auftrag der Sozialkommission durch den Sozialdienst Sense-Oberland vollzogen. Ihre Anfrage wird vertrauensvoll, detailliert und unter Wahrung der Diskretion abgeklärt. Oft macht es Sinn, sich frühzeitig um die Lösung von Problemen zu kümmern. Zögern Sie nicht die Unterstützung von uns in Anspruch zu nehmen, wir sind für Sie da!

In welchen Situationen können Sie sich an uns wenden?

Der Sozialdienst Sense-Oberland steht für folgende Situationen zur Verfügung:

Information und Vermittlung

Wir informieren Sie über: Dienstleistungsangebote, Beratungsstellen und Institutionen in unserer Region und im Kanton. Wir geben Auskunft über allfällige finanzielle oder rechtliche Leistungsansprüche. Wir unterstützen Sie im Umgang mit Amtsstellen wie z.B. Arbeitslosenversicherung, IV, Betreibungsamt, Steueramt, RAV und medizinische Stellen.

Beratungen

Wir bieten Beratungen bei Problemen und Fragen in Bezug auf Arbeit, Beziehung, Wohnen, Suchtproblemen und leiten Sie an die entsprechenden Fachstellen weiter.

Materielle Hilfe

Sollten Sie in eine finanzielle Notlage geraten und deshalb Ihren Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten können, kann beim Sozialdienst - nach sorgfältiger Abklärung - finanzielle Hilfe beantragt werden. Die Bemessung der Sozialhilfe richtet sich nach den geltenden kantonalen und eidg. Vorgaben sowie den Richtlinien der CH Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).

Informationen zum Bezug von materieller Sozialhilfe

  • Die Sozialhilfe sichert die materielle Existenz resp. das wirtschaftliche Existenzminimum (Lebensunterhalt, Wohnung und medizinische Grundversorgung).
  • Eine Bevorschussung kann nach Überprüfung und Neuanmeldung ausgerichtet werden, wenn Arbeitslosengeld, IV Renten und andere Versicherungsleistungen erst mit Verzögerung Leistungen erbringen.
  • Wenn alle übrigen finanziellen Mittel ausgeschöpft sind, können nach genauer Prüfung der Situation Sozialhilfeleistungen ausgerichtet werden.
  • Die Sozialhilfe stellt eine Bevorschussung dar und ist rückzahlungspflichtig unter Berücksichtigung der finanziellen und veränderten Situation

Was kann nicht vom Sozialdienst berücksichtigt werden?

Steuern, Schulden, Begräbniskosten wie auch Anwendungen für den Vollzug von Freiheitsstrafen und weitere strafrechtliche Massnahmen können nicht berücksichtigt werden. Bei Ehepaaren gilt die gegenseitige Unterstützungspflicht. Dasselbe gilt für Eltern oder Kinder. Leben Ihre Eltern oder Kinder in finanziell guten Verhältnissen, kann eine Verwandtenunterstützungspflicht gemäss SKOS Richtlinien geltend gemacht werden.

Wie gehe ich bei einer Neuanmeldung vor?

  1. Nehmen Sie telefonisch mit dem Sozialdienst Sense-Oberland Kontakt auf und teilen Sie uns Ihre Adresse mit.
  2. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie in Kürze ein Gesuchsformular, das Sie ausgefüllt an den Sozialdienst Sense-Oberland zurücksenden. Zudem erhalten Sie eine Liste der notwendigen Unterlagen, die wir für das Erstgespräch benötigen.
  3. Sobald Sie alle verlangten Dokumente haben, melden Sie sich telefonisch beim Sozialdienst Sense-Oberland, um einen Termin für das Erstgespräch mit dem/der zuständigen Sozialarbeiter/In zu vereinbaren.

Nach Ihrer Neuanmeldung

  1. Ist der finanzielle Bedarf ausgewiesen, wird das Budget mit dem Situationsbericht der Sozialkommission zur Genehmigung unterbreitet.
  2. Erst nach Genehmigung durch die Sozialkommission kann die materielle Hilfe bezogen werden.
  3. Der Anspruch auf Sozialhilfe besteht ab Gesuchseinreichung, das heisst sobald wir das schriftliche Gesuch erhalten haben, sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen ist.

Wann kann ein Antrag auf materielle Sozialhilfe verweigert oder eingestellt werden?

Eine Einstellung/Verweigerung kann erfolgen,

  • wenn: die für die Abklärung erforderlichen Unterlagen nicht einreicht werden.
  • wenn: die schriftlich abgegebenen Rechte und Pflichten nicht eingehalten werden.
  • wenn: über ein zu hohes Vermögen verfügt wird (gemäss kantonalen Richtlinien).

 

Kontakt

Sozialdienst Sense-Oberland
Schwarzseestrasse 6
1735 Giffers
Tel. +41 26 418 29 15
info@sdsenseoberland.ch

Website

Zugehörige Objekte

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