Die Einladung zur Gemeindeversammlung erfolgt durch die Publikation im Amtsblatt und mittels Mitteilungsblatt der Gemeinde Giffers, das an alle Haushalte zugestellt wird.

Die Gemeindeversammlung befindet über den Voranschlag und die Rechnung sowie über alle weiteren wichtigen Geschäfte der Gemeinde. Sie ernennt die Mitglieder der Finanzkommission, der Einbürgerungskommission und die Mehrheit der Mitglieder der Planungskommission.

An der Gemeindeversammlung sind gemäss Art. 9 GG alle Aktivbürger/innen stimmberechtigt, welche ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde haben. Dazu gehören auch die in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten ausländischen Personen, welche über 5 Jahre im Kanton wohnhaft sind und über einen Ausweis "C" verfügen. 

Kontakt

Gemeinde Giffers
gemeinde@giffers.ch

Ort

Wird jeweils mit der Einladung bekanntgegeben und kann ändern.

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Datum Sitzung