Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Im Rahmen der Registerharmonisierung muss jede Person im Einwohnerregister dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungs-Identifikator (EGID/EWID) der von Ihnen bewohnter Wohnung zugewiesen werden. 

Alle Personen mit der gleichen EGID/EWID-Kombination wohnen in derselben Wohnung und bilden gemeinsam einen Haushalt. Damit alle Einwohner:innen der richtigen Wohnung zugeteilt werden können, müssen folgende Mutationen unbedingt der Einwohnerkontrolle mitgeteilt werden: 

  • jede Adressänderung; auch innerhalb der Gemeinde
  • jeder Wohnungswechsel; auch innerhalb des gleichen Gebäudes. Die genaue Wohnungszuteilung wird der Einwohnerkontrolle erleichtert, indem zusätzlich der Name der Vormieter bekannt gegeben wird. 

Zugehörige Objekte

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