Bei einem ordentlichen Baubewilligungsverfahren wird die Publikation im Amtsblatt vorgenommen.

Bei einem vereinfachten Baubewilligungsverfahren für geringfügige Bauten werden die Nachbarn durch die Bauverwaltung Giffers angeschrieben und über die Planauflage informiert. 

Die Akten können während den Schalteröffnungszeiten auf der Bauverwaltung am Kirchweg 9 in Giffers eingesehen werden. 

Gültige und begründete Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Giffers, Dorfplatz 15, 1735 Giffers einzureichen.

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