Prämienverbilligung Krankenversicherung

Der Staat gewährt Beiträge für die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Wer Anspruch auf eine Prämienverbilligung hat, wie genau man vorgehen muss und weitere Antworten finden Sie auf der Seite der Ausgleichskasse des Kantons FreiburgExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Den Antrag können Sie auch onlineExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ausfüllen. 

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