Es können keine telefonischen oder schriftliche Steuerauskünfte erteilt werden.

Gemäss Verordnung des Staatsrates vom 18. Juni 2002 über die Einsichtnahme in die Steuerregister:

Jedes Jahr von Anfang September bis Ende Oktober können Personen, die im Kanton Freiburg einkommens- und vermögenssteuerpflichtig sind, die Steuerregister der natürlichen Personen des zwei Jahre zurückliegenden Steuerjahres einsehen. Im Verlaufe des Monats November, kann jede steuerpflichtige Person von den Namen, Vornamen und Adressen der Personen, die ihr persönliches Steuerkapitel eingesehen haben, Kenntnis nehmen.

Preis

CHF 8 je Einsichtnahme

Zugehörige Objekte