Keine eidgenössische Abstimmung am 27. November 2022

Informationen

Datum
27. November 2022
Beschreibung

Im Hinblick auf den Abstimmungstermin vom 27. November 2022 liegen keine Erlasse des Bundes zur Abstimmung vor. Entsprechend wird an diesem Datum kein eidgenössischer Urnengang stattfinden.

Die Bundeskanzlei hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 darüber informiert, dass der für eine eidgenössische Volksabstimmung reservierte Termin vom 27. November 2022 ungenutzt bleiben wird, da keine Erlasse des Bundes zur Abstimmung vorliegen.