Im Kanton Freiburg müssen die Gemeinden dafür sorgen, dass Wohn- und öffentlichen Räumen genügend Trinkwasser zur Verfügung steht. Die Gemeinden können Dritte (Verteilergesellschaften, industrielle Betriebe) mit den technischen Aufgaben der Wasserverteilung beauftragen. Die politische Verantwortung jedoch kann nicht delegiert werden. Das kantonale Trinkwassergesetz (TWG) und dessen Ausführungsreglement (TWR) bilden die gesetzlichen Grundlagen. Alle Trinkwasserversorgungen (Gemeinden und Vereine) unterliegen ebenfalls der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung (RS 817).

Die Wasserversorgung Giffers-Tentlingen wurde 1947 gegründet und versorgt die Gemeinden Giffers, Tentlingen, Pierrafortscha und einen Teil der Gemeinde Marly mit Trinkwasser. Total sind ca. 3200 Personen an der Wasserversorgung angeschlossen.

Verantwortlich für die Wasserversorgung ist der gemeinsame Gemeinderat von Giffers und Tentlingen. Zusammen mit dem Brunnenmeister und dem Verwalter sorgen die Mitglieder der Wasserkommission für ein möglichst reibungsloses Funktionieren der Anlagen. 

Die Gemeinde Giffers bezieht das Wasser aus folgenden Quellen:

  • Bächler
  • Matta
  • Mattenweiher
  • Masshard
  • Neuhaus
  • Spitz
  • Wald