
Lebensattest
Das Lebensattest wird meist im Zusammenhang mit Dritten (z.B. Lebensversicherungen oder ausländische Sozialversicherungen) verlangt.
Die Lebensbescheinigung (Attest) kann nur ausgestellt werden, wenn Sie persönlich vorsprechen und Ihre Identitätskarte, Ihren Pass oder Ihren Ausländerausweis vorweisen.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeverwaltung | +41 26 418 26 26 | gemeinde@giffers.ch |