Führung Ausländer- und Fremdenkontrolle

Die Ausländer- und Fremdenkontrolle führt das Register der Personen mit einem Migrationshintergrund. Einige Grundsatzfragen können Ihnen die Verfahrenswege vereinfachen:

Was ist zu tun, wenn ich die Wohngemeinde wechsle?

  • Ich melde meinen Wegzug unmittelbar der Einwohnerkontrolle der Gemeinde, die ich verlasse, und teile meine neue Adresse mit.
  • Ich melde mich persönlich bei der Einwohnerkontrolle meiner neuen Gemeinde an, spätestens innerhalb von 14 Tagen. Ich muss dort meinen Pass oder meine Identitätskarte sowie meinen Ausländerausweis von der Fremdenpolizei vorweisen.
  • Wenn ich einen Ehepartner, einen eingetragenen Partner oder minderjährige Kinder habe, weise ich zusätzlich einen Familienschein oder einen Partnerschaftsausweis vor.
  • Ich weise auch meinen Mietvertrag vor.
  • Das Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) wird von der Gemeinde eine Mitteilung betreffend die Adressänderung erhalten.
  • Das BMA wird die notwendigen Änderungen für den Ausländerausweis vornehmen. Es ist nicht nötig, dass ich mit dem BMA Kontakt aufnehme.


Was ist zu tun, wenn ich die Wohnadresse innerhalb der Gemeinde wechsle?

  • Ich teile die Änderung spätestens innerhalb 30 Tagen der Einwohnerkontrolle mit.
  • Ich weise zudem meinen Mietvertrag vor.
  • Das Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) wird von der Gemeinde eine Mitteilung betreffend die Adressänderung erhalten. 
  • Das BMA wird die notwendigen Änderungen für den Ausländerausweis vornehmen. Es ist nicht nötig, dass ich mit dem BMA Kontakt aufnehme.


Was ist tun tun, wenn ich die Schweiz definitiv verlasse?

  • Meinen Wegzug aus der Schweiz melde ich unmittelbar und persönlich auf dem Amt für Bevölkerung und Migration (BMA) in Granges-Paccot. Alle volljährigen Personen meiner Familie, die der Wegzug aus der Schweiz betrifft, müssen ebenfalls so vorgehen und ihren Ausländerausweis von der Fremdenpolizei vorweisen.
  • Das BMA teilt der Gemeinde den definitiven Wegzug aus der Schweiz mit.


Weitere Informationen finden Sie unter: Amt für Bevölkerung und Migration

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