Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, können wir Ihnen weiterhelfen, wie Sie zur Einreichung eines Gesuchs gelangen.

Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderliche Auskunft.

Informationen über die Anmeldung bzw. die Formulare der EL finden Sie unter AHV

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