Keine eidgenössische Abstimmung am 12. März 2023

Informationen

Datum
12. März 2023
Beschreibung

Für den Abstimmungstermin vom 12. März 2023 liegen keine Erlasse des Bundes zur Abstimmung vor. Somit gibt es dann keinen eidgenössischen Urnengang.

Die Bundeskanzlei hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2022 darüber informiert, dass der für eine eidgenössische Volksabstimmung reservierte Termin vom
12. März 2023 ungenutzt bleiben wird, da keine Erlasse des Bundes zur Abstimmung vorliegen. Der nächstfolgende Abstimmungstermin ist der 18. Juni 2023. Der Bundesrat wird zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, welche Vorlagen dann zur Abstimmung gelangen.